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SWK 23, 10. August 2001, Seite T 146

Artikel VIÄnderung des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991

Änderung des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991

Das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 - EGVG, BGBl. Nr. 50, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXX/2001, wird wie folgt geändert:

1. Art. II Abs. 2 Z 13 lautet:

„13. der Zollämter, der Finanzämter, der Finanzlandesdirektionen und des Finanzgerichtes;"

EB: Diese Anpassung ist auf Grund der Errichtung des Finanzgerichtes als unabhängige Verwaltungsbehörde für das gesamte - bisher bei den Finanzlandesdirektionen angesiedelte - zweitinstanzliche, abgaben- und finanzstrafrechtliche Rechtsmittelverfahren erforderlich.

2. Dem Art. XII wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) Art. II Abs. 2 Z 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2002 tritt mit in Kraft."

EB: Die Änderung tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Finanzgerichtsgesetzes, BGBl. I Nr. XXX/2002, mit in Kraft.

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