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SWK 23, 10. August 2001, Seite 85

Verbesserungsvorschlag

Der Vorschlag, in einem Betrieb ein dem neuesten Stand der Technik entsprechendes EDV-System zu verwenden, ist ebenso wenig als ein der begünstigten Versteuerung des § 67 Abs. 7 EStG 1988 zugänglicher Verbesserungsvorschlag anzusehen wie dessen schrittweise Einführung; handelt es sich aber hiebei um die Einbindung von Programmen, die über die Verwendung der für Anwaltskanzleien entwickelten handelsüblichen Software hinausgehen, erscheint die diesbezüglich ausbezahlten Prämie an einen nicht im EDV-Bereich tätigen Bediensteten nicht unberechtigt. - (§ 67 Abs. 7 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge von Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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