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SWK 23, 10. August 2001, Seite 112

Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz 2001 geht in Begutachtung

Umfangreiches Finanzgerichtsgesetz als Kern der Reform

(SWK) - Vor wenigen Tagen hat das Finanzministerium den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Finanzgerichtsgesetz beschlossen und die BAO, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 geändert werden (Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz 2001, AbgRmRefG 2001), zur Begutachtung verschickt. Die Begutachtungsfrist endet mit 30. September, ein Ministerratsbeschluss ist noch für dieses Jahr geplant. Die parlamentarische Behandlung soll im nächsten Jahr erfolgen. Die geplanten Neuerungen sollen mit Oktober 2002 in Kraft treten.

Im Allgemeinen Teil der Erläuterungen wird zur Ausgangslage festgestellt:

„Das zweitinstanzliche Rechtsmittelverfahren für das vom Bund zu vollziehende Abgabenrecht und Finanzstrafrecht wird derzeit von den sieben Finanzlandesdirektionen S. 113wahrgenommen. Die Entscheidungen werden entweder in Senaten (weisungsfrei) oder durch Einzelbeamte (weisungsgebunden) getroffen (Zuordnung nur historisch erklärbar).

Ausgangslage für das Reformvorhaben sind:

• Unterschiedliche Rechtsschutzstandards in Verwaltungsangelegenheiten im Inland.

• Unabhängige Rechtsmittelbehörden in der M...

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