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SWK 23, 10. August 2001, Seite 578

Bewirtungen im Ausland durch eine Lehrbuchautorin

SachverhaltIm Zuge einer Betriebsprüfung wurden die für Bewirtungen im Ausland getätigten Aufwendungen einer Lehrbuchautorin mit der Begründung des mangelnden werbeähnlichen Charakters ertragsteuerlich nicht anerkannt.

Im Rechtsmittelschriftsatz wurde seitens der für einen österreichischen Verlag im Werkvertrag tätigen Berufungswerberin (Bw.) ausgeführt, dass die Bewirtungsaufwendungen im Zuge von Informationsgesprächen mit ausländischen Kollegen und Mitarbeitern angefallen seien, wobei sich der Inhalt der Gespräche auf die von der Bw. zu adaptierenden Lehrbücher bezogen habe und somit der Förderung des Absatzes gedient hätte. Die strittigen Kosten seien zumindest anteilig als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

In einer weiteren Eingabe wurde das Berufungsvorbringen dahin gehend modifiziert, als es sich bei den von der Bw. getragenen (Bewirtungs-)Kosten meistens um Vergütungen an freie Mitarbeiter gehandelt habe. Nach der Verwaltungspraxis seien nämliche Aufwendungen als solche mit Entgeltscharakter zu qualifizieren und stellten daher zur Gänze Betriebsausgaben dar.

Rechtliche Würdigung

Nach der Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 stellen Aufwendungen und Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsf...

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