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SWK 23, 10. August 2001, Seite S 575

Rückdeckungsversicherung: Aktivierung von am Bilanzstichtag bestehenden Ansprüchen auf Gewinnbeteiligung

Die EStR 2000 behandeln Rückdeckungsversicherungen für Abfertigungsverpflichtungen in Rz. 3368 und Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen in Rz. 3419 (Verweis auf die Ausführungen in Rz. 3368).

Zur Bewertung des aus dem Rückdeckungsversicherungsvertrag zu aktivierenden Anspruches gegen das Versicherungsunternehmen sieht Rz. 3368 EStR 2000 vor, dass der Anspruch regelmäßig mit dem versicherungsmäßigen Deckungskapital zuzüglich der Ansprüche aus einer Gewinnbeteiligung zu bewerten ist. Die Bewertung des Anspruches mit dem Rückkaufswert kommt nur dann in Betracht, wenn mit der Auflösung des Vertrages zum Bilanzstichtag ernsthaft zu rechnen ist.

Die Aktivierung mit dem Rückkaufswert ist vom Grundsatz getragen, dass nach den Grundsätzen periodengerechter Gewinnermittlung nur der auf das einzelne Jahr entfallende Risikoprämienanteil und die entsprechende Kostenkomponente der Prämie als Betriebsaufwand zu werten sind. Der durch den Sparprämienanteil der Prämienzahlung gegenüber dem Versicherungsunternehmen geschaffenen Anspruch stellt hingegen ein zu aktivierendes Wirtschaftsgut dar, sodass die Zahlung insoweit keine Betriebsausgabenwirkung entfaltet (vgl. Wiesner, Fragen zum Sozialkapital, ÖStZ 1979, 230 ff.).

Ansprüche...

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