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Artikel VÄnderung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
Änderung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
Das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 18/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird wie folgt geändert:
1. Im § 15 entfällt die Wortfolge „und der Finanzlandesdirektionen als Finanzstrafbehörden zweiter Instanz".
EB: Dem Wegfall der funktionellen Zuständigkeit der Finanzlandesdirektionen als Finanzstrafbehörden zweiter Instanz ist auch in der diesbezüglich auf das Finanzstrafgesetz verweisenden Bestimmung des § 15 AVOG Rechnung zu tragen.
2. Dem § 17 a wird als Abs. 6 angefügt:
„(6) § 15 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2002 tritt mit in Kraft."
EB: § 17 a Abs. 6 enthält die Inkrafttretensbestimmung