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Reform des Vereinsrechts
Reform des Vereinsrechts
Die Neufassung des Vereinsrechts ist wegen der völligen Überalterung erforderlich geworden. Das ursprüngliche Gesetz stammt aus 1867 und wurde 1951 neu verlautbart. Ziel der Neuregelung ist der Abbau bürokratischer Hemmnisse, die Erhöhung rechtlicher Sicherheit und Orientierungshilfen für alle am Vereinsleben Beteiligten (Gründer, Mitglieder, Funktionäre, Partner im Rechtsverkehr). Gesetzesentwurf auf der Homepage des Justizministeriums unter www.justiz.gv.at/gesetzes/vereinsg.html