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Bilanzberichtigung nur durch Steuerpflichtigen
Bilanzberichtigung nur durch Steuerpflichtigen (§ 4 Abs. 2 EStG)
Eine Bilanzberichtigung kann nur der Steuerpflichtige selbst vornehmen. Weicht das Finanzamt fehlerhaft von einer Bilanz des Steuerpflichtigen ab, kann dieser Fehler nicht in einem späteren Veranlagungszeitraum durch den Steuerpflichtigen korrigiert werden (BFH , IV R 70/98 in BB 2000, 560).