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Zahnbehandlung bei Lehrer keine Werbungskosten
Zahnbehandlung bei Lehrer keine Werbungskosten (§ 16 EStG)
Ein an einer höheren technischen Bundeslehranstalt tätiger Lehrer machte die Kosten von 70.000 S für eine komplizierte Kieferoperation als Werbungskosten geltend, weil er ohne diese Operation seine Aussprache nicht retten hätte können und den Lehrberuf aufgeben hätte müssen. Der VwGH betont, dass es zwar zutreffen mag, dass der Lehrer für seinen privaten Lebensbereich eine billigere Behandlungsvariante gewählt hätte, doch kommt eine einwandfreie Aussprache zweifellos sämtlichen Lebensbereichen zugute, sodass keine Werbungskosten vorliegen (/ 0123).