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Tennisabo bei Vertreter
Tennisabo bei Vertreter (§ 4 Abs. 4, § 16, § 20 EStG)
Einladungen zum Tennisspielen sind zwar als Werbemaßnahme aus beruflichen Gründen geeignet, doch dient die Einladung zum Tennisspielen auch dem gesellschaftlichen Ansehen des Steuerpflichtigen. Ähnlich wie bei Einladungen zu Theater- und Konzertaufführungen sind daher die Kosten für Tenniseinladungen nicht als Werbungskosten absetzbar (FLD , RM 351 in ÖStZ 2000, 154).