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SWK 11, 10. April 2000, Seite S 354

Überprüfung der UID-Nummer des Kunden aus dem Binnenmarkt

(J. U.) – Bei einer umsatzsteuerfreien Lieferung an einen Unternehmer im Binnenmarkt (EU) muss die UID-Nummer auf der Rechnung angeführt werden. Außerdem ist es notwendig, dass die UID-Nummer telefonisch oder mittels Telefaxbestätigung beim UID-Büro (Telefon 0810/005310 oder Telefax: 0810/005012) überprüft wird. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Überprüfung, ob die angefragte UID-Nummer tatsächlich existiert (Stufe 1).

2. Überprüfung gemäß Stufe 1 und zusätzlich, ob diese UID-Nummer dem Kunden tatsächlich zugeordnet wurde.

Für den Fall, dass die UID-Nummer nicht nachweislich überprüft wurde, trägt der liefernde Unternehmer das Risiko, dass für die Lieferung tatsächlich die Umsatzsteuerfreiheit zusteht.

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