Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erzieherzulage: Besteuerung
•Bei der in § 60 a Gehaltsgesetz 1956 geregelten Erzieherzulage kann im Hinblick auf die Komplexität der mit ihr abgegoltenen Dienstleistungen eine allenfalls als Zuschlag für Nachtarbeit anzusehende Tangente nicht ermittelt werden. – (§ 68 EStG 1988), (Abweisung)
()