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SWK 11, 10. April 2000, Seite R 33
Erzieherzulage: Besteuerung
•Bei der in § 60 a Gehaltsgesetz 1956 geregelten Erzieherzulage kann im Hinblick auf die Komplexität der mit ihr abgegoltenen Dienstleistungen eine allenfalls als Zuschlag für Nachtarbeit anzusehende Tangente nicht ermittelt werden. – (§ 68 EStG 1988), (Abweisung)
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