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EuGH: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung
•Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen nur bei Vermietung durch Ausländer im Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit
Urteilstenor des EuGH:
„Art. 59 EGV (jetzt Art. 49 EG) steht nationalen Rechtsvorschriften über die Gewerbesteuer wie den im Ausgangsverfahren strittigen entgegen."
( Eurowings, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Finanzgerichts Münster)
Anmerkung: Eurowings führt in Deutschland und Europa Linien- und Charterflüge durch. Das Unternehmen leaste ein Flugzeug von einer irischen Kapitalgesellschaft mit Sitz in Shannon. Daraufhin wurde dem Gewinn aus Gewerbebetrieb der Eurowings gemäß den deutschen gewerbesteuerlichen Vorschriften die Hälfte der Mieten hinzugerechnet. Eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung erfolgt hingegen nicht, soweit die Mieten beim Vermieter zur Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag heranzuziehen sind, was nur für in Deutschland ansässige Vermieter der Fall ist. Eine Regelung eines Mitgliedstaats, die wie im Ausgangsverfahren einen steuerlichen Vorteil für die Mehrzahl der Unternehmen vorsieht, die Wirtschaftsgüter von in diesem Mitgliedstaat ansässigen Vermietern mieten, diesen Vorteil jedoch stets je...