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EuGH: Vermietung des Gesellschafters
• Entgeltliche Vermietung des Gesellschafters an die Gesellschaft wird selbständig ausgeübt
Urteilstenor des EuGH:
„Besteht die einzige wirtschaftliche Tätigkeit einer Person im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der 6. MWSt-RL darin, einen körperlichen Gegenstand an eine Gesellschaft wie eine niederländische Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu vermieten, deren Gesellschafter sie ist, so ist diese Vermietung als im Sinne dieser Bestimmung selbständig ausgeübt anzusehen."
( Heerma, Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Hoge Raad)
Anmerkung: Im Ausgangsfall ging es um die Vermietung eines Stalles an eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führte, durch einen Gesellschafter. Die Entscheidung des EuGH entspricht der schon bisher in Österreich vertretenen Auffassung, dass Gesellschafter Unternehmereigenschaft erlangen, wenn sie der Gesellschaft gegenüber nachhaltig Leistungen im Wege des Leistungsaustausches erbringen (Ruppe, UStG2 § 2 Rz. 34).