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SWK 11, 10. April 2000, Seite 337

Die Erbschaftssteuer im Jahre 2000 ­ ein Torso

Erhebung der ErbSt widerspricht dem Postulat der Steuergerechtigkeit

Karl-Werner Fellner

Durch die Steuerreformen der letzten Jahre wurde die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer weitgehend ausgehöhlt. Bei entsprechender Gestaltung kann die Steuerbelastung insbesondere für große Vermögen minimiert oder überhaupt vermieden werden. Diese gesetzlichen Maßnahmen widersprechen dem die Erbschaftssteuer (ErbSt) beherrschenden Leistungsfähigkeitsprinzip.


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I. Ausgangslage – Widersprüche gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip
II. Bestimmung des Vermögensanfalls
III. Erlöschen von Fruchtgenussrechten
IV. Zuwendungen an Privatstiftungen
V. Steuervermächtnis
VI. Keine Zusammenrechnung bei negativen Werten
VII. Endbesteuertes Vermögen
VIII. Freibeträge, insbesondere solche für betriebliches Vermögen
IX. Bewertung von Grundstücken
X. Schlussfolgerung

I. Ausgangslage – Widersprüche gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip

Das Postulat der Steuergerechtigkeit erscheint allgemein anerkannt. Den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gegenwart entspricht dabei das Leistungsfähigkeitsprinzip als ein Ausfluss der Fähigkeitsregel am besten. Dieses Leistungsfähigkeitsprinzip ist eine ethische R...

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