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EuGH: Fortbildungsveranstaltungen
• Abzugsfähigkeit von Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen in anderen Mitgliedstaaten
Urteilstenor des EuGH:
„Art. 59 EGV (jetzt Art. 49 EG) steht der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, wonach für die Bestimmung des zu versteuernden Einkommens vermutet wird, dass Fortbildungsveranstaltungen an üblichen Urlaubsorten in anderen Mitgliedstaaten in so erheblichem Umfang Urlaubszwecken dienen, dass die Ausgaben für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen nicht als berufliche Aufwendungen abzugsfähig sind, während für Fortbildungsveranstaltungen an üblichen Urlaubsorten in dem betreffenden Mitgliedstaat eine solche Vermutung nicht gilt."
( Vestergaard, Vorabentscheidungsersuchen des dänischen Højesteret)
Anmerkung: Betroffen war ein dänischer Wirtschaftsprüfer, der eine Fortbildungsveranstaltung auf Kreta besuchte. Die dänischen Finanzbehörden versagten die Abzugsfähigkeit der damit verbundenen Kosten mit dem Argument, dass die nach der dänischen Verwaltungspraxis für Veranstaltungen an Urlaubsorten im Ausland aufgestellte Vermutung, die Veranstaltung diene in so erheblichem Umfang Urlaubszwecken, dass die Kosten nicht als berufliche Aufwendungen abzugs...