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SWK 11, 10. April 2000, Seite S 332

Betriebliche Beteiligungsanschaffung innerhalb eines Jahres vor Veräußerung des gesamten Betriebes

Betriebliche Beteiligungsanschaffung innerhalb eines Jahres vor Veräußerung des gesamten Betriebes

Die Vorschrift des § 37 Abs. 5 EStG 1988 hat Vorrang vor jener des § 37 Abs. 4 Z 2 lit. a leg. cit., sodass eine betrieblich angeschaffte Beteiligung im Falle der Betriebsveräußerung innerhalb der (derzeit einjährigen) Spekulationsfrist der Progressionsermäßigung unterliegt. Dies gilt auch für eine einbringungsbedingt als Gegenleistung angeschaffte Beteiligung, für die die Spekulationsfrist nach § 20 Abs. 1 UmgrStG mit Beginn des dem Einbringungsstichtag folgenden Tages zu laufen beginnt.

Beispiel:

Der 62-jährige protokollierte Einzelunternehmer A erwirbt am betrieblich eine 25%ige GmbH-Beteiligung und veräußert mit seinen gesamten 30 Jahre unterhaltenen Betrieb. Der ermäßigte Steuersatz gemäß § 37 Abs. 5 EStG 1988 steht dem Einzelunternehmer für den gesamten Veräußerungsgewinn einschließlich eines sich aus der mitveräußerten Beteiligung allenfalls ergebenden Gewinnes zu.

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