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SWK 11, 10. April 2000, Seite 8

Luxusfahrzeuge und Zinsen

Luxusfahrzeuge und Zinsen (§ 20 Abs. 1 Z 2 EStG)

Wird ein Luxusfahrzeug (Mercedes 300 SL mit Anschaffungskosten von 944.000 S) auch nur mit 350.000 S fremdfinanziert, dann ist zwar der Kredit in den angemessenen Anschaffungskosten gedeckt, doch ist die Finanzierung insgesamt in einen angemessenen und in einen nicht angemessenen Teil aufzuteilen, sodass auch die Zinsen nur zum Teil (Relation 467.000 zu 944.000, also nur zu 49,47%) als Betriebsausgaben anzuerkennen sind ().

Anmerkung: Hätte der Steuerpflichtige das Fahrzeug mit Kredit gekauft und die Sonderausstattung nachweislich mit Eigenmitteln finanziert, dann wäre er beim Zinsenabzug besser gefahren.

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