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Familienheimfahrten
Familienheimfahrten (§ 16 EStG)
Nimmt ein Arbeitnehmer einen neuen Job 245 km von seinem bisherigen Arbeitsort entfernt an und wechselt er nicht sofort seinen Wohnort, weil mit fünf minderjährigen Kindern, davon zwei im schulpflichtigen Alter, eine kurzfristige Übersiedlung während des Schuljahres nicht möglich ist, dann sind die Kosten des doppelten Wohnsitzes anzuerkennen ().