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Kilometergelder bei Vertreter
Kilometergelder bei Vertreter (§ 4 Abs. 4, § 16, § 26 Z 4 EStG)
Für beruflich veranlasste Reisen ist nicht ausschließlich das amtliche Kilometergeld heranzuziehen. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass bei einer hohen Kilometerleistung (über 30.000 bzw. 15.000 km/Jahr) die Kilometergelder nicht mehr sachgerecht sind, sondern nur die tatsächlichen Kosten heranzuziehen sind (FLD , RM 351 in ÖStZ 2000, 154).