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Höhe der Anschaffungskosten von Liegenschaftsanteilen bei nachvollziehbarer Mischpreisbildung
Konsequenzen des VwGH-Erkenntnisses vom 31. 5. 2000, 97/13/0223, 97/13/0245
In meinem SWK-Beitrag „Höhe der Anschaffungskosten bei anteiliger Liegenschaftsveräußerung"habe ich die Meinung vertreten, die anteiligen Anschaffungskosten einer veräußerten Eigentumswohnung seien in Höhe des Parifizierungsanteiles an der gesamten Liegenschaft anzusetzen. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich jedoch in einem jüngst ergangenen Erkenntnisder Ansicht von Bovenkamp/Linsangeschlossen und diesbezüglich ausgeführt: „Der Beschwerdeführer ist ... damit im Recht, wenn er bei objektiv nachvollziehbarer Mischpreisbildung für die Anschaffungskosten einer Liegenschaft den Ansatz aliquoter Anschaffungskosten nach Maßgabe des Flächenschlüssels bei der Veräußerung von Liegenschaftsanteilen zur Erfassung einer Wertsteigerung im Sinne von Spekulationsgeschäften nach § 30 EStG 1988 als unzutreffend erachtet."
Allerdings hat der Gerichtshof zur Methode der durchzuführenden Aufteilung folgende Feststellungen getroffen: „Entsprechend der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits ... hat ... eine Aufteilung der gesamten Anschaffungskosten der Liegenschaft im Verhältnis der Verkehrswerte der unterschiedlich wertvollen Liegenschaftsteile zu erfolgen (vgl. da...