Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 1. August 2000, Seite R 70

Unternehmereigenschaft

Zur Stammfassung des Abs. 1 des § 3 KommStG 1993 hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom , 96/14/0015, ausgesprochen, dass die Geschäftsführung der Komplementär-GmbH für sich die Unternehmereigenschaft im Sinne des § 3 KommStG 1993 nicht bewirkt. – (§ 3 KommStG 1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...