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Änderungen zum neuen österreichischen Kontenrahmen
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
Der Fachsenat für Betriebswirtschaft der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat auf Grund der Gesetzesänderungen den 1991 erstellten Kontenrahmen überarbeitet, der in der Übersicht auf der nächsten Seite dargestellt ist.
Die Änderungen, die durch die Überarbeitung erfolgt sind, lassen sich grundsätzlich in folgende Kategorien einteilen:
• Änderungen, die auf Grund von gesetzlichen Änderungen erforderlich wurden;
• Änderungen, die den Umfang der Kontenklassen für die Geschäftsfelder neu ordnen;
• Änderungen, die lediglich eine Anpassung der Kontenbezeichnungen umfassen;
• Änderungen auf Grund von Geschäftspraktiken.
Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, wobei diese entsprechend den Kontenklassen geordnet werden.
Kontoklasse 0: Anlagevermögen und Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes
00 Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes
Mit dem EU-GesRÄG wurde ein Aktivierungsverbot für Aufwendungen für das Umstellen eines Betriebes wirksam (vgl. § 198 Abs. 3 HGB); diese gesetzliche Änderung wurde im neuen Kontenrahmen berücksichtigt und das Konto 001 lautet nun: „Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern ...