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Haftungsbescheid
•Dem Erkenntnis vom , 17/0082/80, kann keinesfalls die Aussage entnommen werden, dass die Erlassung eines Haftungsbescheides zur Voraussetzung habe, dass der Haftungspflichtige die Verwirklichung des Abgabentatbestandes nicht bekämpft; vielmehr wurde im damaligen Beschwerdefall nur ein Hinweis auf das Verhalten des Haftungspflichtigen im Zusammenhang mit seinem Beschwerdevorbringen gegeben. – (§ 9 BAO), (Abweisung)
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