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SWK 22, 1. August 2000, Seite 70

Zollschuld: Entstehung

Nach der h. g. Judikatur ist demjenigen, der einfuhrzollpflichtige Waren in das Zollgebiet durch einen Bediensteten einbringt, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden eine vorschriftswidrige Verfügung trotz Zollhängigkeit zuzurechnen, womit ihm gegenüber die Zollschuld kraft Gesetzes entstanden ist. – (§ 174 ZollG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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