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SWK 22, 1. August 2000, Seite 71

Heiratsgut

Nach der h. g. Judikatur kann zwar die steuerfreie Hingabe eines Heiratsgutes gemäß § 1220 ABGB auch erst nach der Eheschließung gefordert werden bzw. erfolgen, jedoch ist für die Steuerfreiheit u. a. erforderlich, dass zur Zeit der Zuwendung als Anlass für diese die Absicht besteht, einen Haushalt einzurichten, worunter der erste gemeinsame Haushalt der Eheleute verstanden wird. – (§ 3 ErbStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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