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Fehlerberichtigung
In dem Fall, in dem es um die Verfassungskonformität der Familienbesteuerung im Jahr 1999 ging und der von einem Senat der FLD f. Vlbg. beurteilt wurde (), lag nicht der Unterhaltsstopp, sondern der Regelbedarf der unterhaltsberechtigten Kinder pro Monat bei 4.410 S. Wir bitten den Druckfehler zu entschuldigen, und verweisen bezüglich der für das Jahr 1999 geltenden Regelbedarfssätze auf GZ 07 0104/1-IV/7/99, AÖFV Nr. 56/1999 SWK-Heft 8/1999, Seite S 204.