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SWK 22, 1. August 2000, Seite 71

Bescheid: Rechtswidrigkeit

Ein Bescheid erweist sich als rechtswidrig, wenn die belangte Behörde auf das Berufungsvorbringen nicht eingegangen ist und die nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid vorgenommene Beweiswürdigung unschlüssig ist. – (§ 115 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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