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Bescheid: Rechtswidrigkeit
•Ein Bescheid erweist sich als rechtswidrig, wenn die belangte Behörde auf das Berufungsvorbringen nicht eingegangen ist und die nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid vorgenommene Beweiswürdigung unschlüssig ist. – (§ 115 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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