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SWK 22, 1. August 2000, Seite 72

VfGH: Getränkesteuer

Ablehnung der Behandlung der Beschwerde einer Gemeinde gegen die Aufhebung eines Bescheides betreffend Festsetzung der Getränkesteuer durch die Vorstellungsbehörde infolge eines EuGH-Urteils – (Art. 144 Abs. 2 B-VG)

„Zur Beantwortung der Frage, ob die belangte Behörde zu Recht davon ausgehen durfte, dass der Abgabepflichtige eine Klage bzw. einen entsprechenden Rechtsbehelf im Verständnis des , eingebracht hatte, sind – auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der EuGH im zitierten Urteil ausdrücklich verhindern wollte, dass das Finanzierungssystem der österreichischen Gemeinden rückwirkend in seinen Grundlagen erschüttert wird – spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht anzustellen." (Ablehnung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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