Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übertragung von § 31-EStG-verfangenen Aktien auf eine vermögensverwaltende KEG
Das BMF hat in einer Erledigung die Auffassung vertreten, in der „Umwandlung" einer Hausgemeinschaft in eine vermögensverwaltende KEG bei gleich bleibenden Anteilsverhältnissen sei ein bloßer Wechsel der Rechtsform zu erblicken (z. B. SWK-Heft 26/1992, Seite A I 275).
Diese Beurteilung kann auf die Übertragung anderer Wirtschaftsgüter angewendet werden, bspw. Wertpapiere oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Bündeln etwa mehrere Aktionäre ihre privat gehaltenen Aktien in einer Erwerbsgesellschaft und entsprechen die Beteiligungen an dieser dem jeweiligen Wert der übertragenen Aktien, ändert sich an der steuerlichen Behandlung der bisherigen Aktionäre nichts, da eine Miteigentumsgemeinschaft entsteht. Ein Veräußerungstatbestand ist damit nicht verbunden. (