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Firmenwert: Abnutzbarkeit
•Zur Frage der Abnutzbarkeit des Firmenwertes ist darauf zu verweisen, dass der Firmenwert bei der Ausübung eines freien Berufes im Hinblick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Inhaber des freien Berufes und seinen Auftraggebern von Lehre und Rechtsprechung als ein abnutzbares Wirtschaftsgut angesehen wird; Ausnahmen von diesem Grundsatz wurden insbesondere dann gesehen, wenn das Vertrauensverhältnis zum bisherigen Unternehmer trotz Überganges des Unternehmens aufrecht geblieben ist. – (§ 6 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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