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SWK 22, 1. August 2000, Seite 120

Änderungen im Einkommensteuergesetz

Alleinverdienerabsetzbetrag steht pro (Ehe-)Partnerschaft nur einmal zu

(SWK) – In einer der letzten Sitzungen vor der Sommerpause hat das Plenum des Nationalrats noch Änderungen im Einkommensteuergesetz beschlossen. Mit der Änderung in § 97 Abs. 4 EStG wird die Kapitalertragsteuererstattung eingeschränkt. Damit soll vermieden werden, dass Kapitalanlagen unter Ausnutzung der Schenkungssteuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 19 zum Zweck einer steueroptimalen KESt-Erstattung im Weg der Schenkung aufgeteilt werden. Im Finanzausschuss am wurde – als Reaktion auf das VwGH-Erkenntnis vom , 99/14/0280 – noch ein Abänderungsantrag eingebracht, mit dem klargestellt wird, dass der
Alleinverdienerabsetzbetrag pro (Ehe-)Partnerschaft nur einmal zusteht.

Wir veröffentlichen im Folgenden den Gesetzestext samt Erläuterungen in der vom Nationalrat beschlossenen Fassung. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

*


Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird


Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. I Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 29/2000, wird wie folgt geändert:

1. In § 33 Abs. 4 Z 1 werden folgende Sätze angefügt:

„Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht nur einem der (Ehe)Partner zu. Erfüllen beide (Ehe)Partner die Voraussetzungen im Sinne der vorstehenden Sätz...

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