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Änderungen im Einkommensteuergesetz
Alleinverdienerabsetzbetrag steht pro (Ehe-)Partnerschaft nur einmal zu
(SWK) – In einer der letzten Sitzungen vor der Sommerpause hat das Plenum des Nationalrats noch Änderungen im Einkommensteuergesetz beschlossen. Mit der Änderung in § 97 Abs. 4 EStG wird die Kapitalertragsteuererstattung eingeschränkt. Damit soll vermieden werden, dass Kapitalanlagen unter Ausnutzung der Schenkungssteuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 19 zum Zweck einer steueroptimalen KESt-Erstattung im Weg der Schenkung aufgeteilt werden. Im Finanzausschuss am wurde – als Reaktion auf das VwGH-Erkenntnis vom , 99/14/0280 – noch ein Abänderungsantrag eingebracht, mit dem klargestellt wird, dass der
Alleinverdienerabsetzbetrag pro (Ehe-)Partnerschaft nur einmal zusteht.
Wir veröffentlichen im Folgenden den Gesetzestext samt Erläuterungen in der vom Nationalrat beschlossenen Fassung. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
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