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AgB: wirtschaftlicher Misserfolg?
• Die Regelung des § 34 EStG 1988 (außergewöhnliche Belastung) wurde nicht zu dem Zweck geschaffen, wirtschaftliche Misserfolge des Unternehmens, die verschiedenste Ursachen haben können (die Beschwerde spricht beispielsweise vom schlechten Geschäftsgang der Rechtsanwaltskanzlei des im 80. Lebensjahr stehenden Ehemannes der Beschwerdeführerin), durch die Ermäßigung der Einkommensteuer anderer Steuersubjekte zu berücksichtigen und in einem solchen Fall die Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen. – (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)
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