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SWK 26, 10. September 2000, Seite 653

Ist der Wiener Sportgroschen europarechtswidrig?

Johannes Marsoner

Ist der Wiener Sportgroschen europarechtswidrig?

Konformität mit der Verbrauchsteuerrichtlinie?

VON MAG. JOHANNES MARSONER

Im Licht des EuGH-Urteils zur österreichischen Getränkesteuer scheinen noch gegen weitere Landesabgaben EU-rechtliche Bedenken zu bestehen. Im konkreten Fall wird der Wiener Sportgroschen, soweit er auf alkoholische Getränke entfällt, einer Überprüfung unterzogen.

Bereits 1997 hat Beiser darauf hingewiesen, dass eine Durchlöcherung des harmonisierten Mehrwertsteuersystems durch mehrere Mini-Umsatzsteuern in Leistungsteilbereichen nicht hinzunehmen ist.

Das Sportgroschengesetz für Wien

Gemäß § 6 des Wiener Sportgroschengesetzes 1983 wird der Sportgroschen von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis (Bruttonutzen) beim Verkauf von Speisen und Getränken anlässlich steuerpflichtiger (sportgroschenpflichtiger) Veranstaltungen berechnet. Der Steuer unterliegen bei Bruttonutzenspannen bis zu 50 v. H. fünf Zehntel, bis zu 100 v. H. sechs Zehntel und über 100 v. H. sieben Zehntel der Bruttonutzenbeträge ausschließlich der Getränkesteuer, eines allfälligen Bedienungsgeldes und der Umsatzsteuer.

S. 654Bei sportgroschenpflichtigen Veranstaltungen ist davon auszu...

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