Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 26, 10. September 2000, Seite R 85
Fleischuntersuchungsgebühren
•Fleischuntersuchungsgebühren – (§ 17 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(–0179)