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PKW: technische Abnutzung
• Ein PKW stellt ein Arbeitsmittel dar, dessen Verwendung sich auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt. Führt die berufliche Verwendung infolge Totalschadens zu einer vollständigen und damit außergewöhnlichen „Abnutzung", ist diesem Umstand gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 i. V. m. § 8 Abs. 4 EStG 1988 durch eine Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung Rechnung zu tragen. Der als außergewöhnliche technische Abnutzung nach § 8 Abs. 4 EStG 1988 zu berücksichtigende Betrag ergibt sich unter Ansatz eines nach den Grundsätzen des § 7 Abs. 1 und 2 EStG 1988 zu ermittelnden „Restbuchwertes" im Jahr der Beschädigung bzw. Vernichtung des Wirtschaftsgutes, der keineswegs dem so genannten „Zeitwert" entsprechen muss. – (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988), (Abweisung)
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