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Firmenwert: AfA
•Die Bestimmung des § 8 Abs. 3 EStG 1988, wonach die Anschaffungskosten eines Firmenwertes bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bei Gewerbebetrieben gleichmäßig verteilt auf 15 Jahre abzusetzen sind, ist gemäß § 114 Abs. 3 leg. cit. einschließlich § 6 Z 1 nur auf Firmenwerte anzuwenden, die nach dem entgeltlich erworben worden sind. – (§ 8 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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