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SWK 26, 10. September 2000, Seite 650

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Beteiligungseinbringung

UmS 1/2000

Können mehrere jeweils zu weniger als 25% privat beteiligte Anteilsinhaber, die in Summe 25% der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft besitzen, ihre Anteile nach Art. III UmgrStG einbringen?

Antwort: Die Anteilsbesitzer können dann in einem Einbringungsvertrag auf ein und denselben Stichtag ihre individuell gehaltenen Anteile einbringen, wenn die übernehmende Kapitalgesellschaft dadurch die Mehrheit der Stimmrechte jener Gesellschaft, deren Anteile eingebracht werden, erreicht oder erweitert. Liegt dies nicht vor, können die Anteilsbesitzer (z. B. im Rahmen des Einbringungsvertrages) ihre Anteile zu einer kurzfristigen Vermögensgemeinschaft (GesBR) verbinden, sodass die Sacheinlage eine 25%ige Beteiligung darstellt. Die der einbringenden Vermögensgemeinschaft zukommende Gegenleistung wird in der Folge durch Auflösung der Vermögensgemeinschaft den einzelnen Partnern entsprechend den Beteiligungsverhältnissen zugeordnet. Die Begründung und Auflösung der Vermögensgemeinschaft ist einkommensteuerneutral.

UmS 2/2000

Kann ein im Privatvermögen gehaltener 10-%-Anteil an einer Kapitalgesellschaft nach Art. III UmgrStG eingebracht werden, wobei der Einbringende infol...

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