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SWK 26, 10. September 2000, Seite S 655

Zur Aufbewahrung von Daten

Weiterer BMF-Erlass zur Bereitstellung von Wiedergaben auf Datenträgern klärt (primär) technische Fragen

Michael Schirmbrand

Die viel diskutierten Änderungen der §§ 131 Abs. 3 und 132 Abs. 3 BAO im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 1998 wurden am veröffentlicht. In einem Erlass im Februar 1999 wurden vom BMF einige Klarstellungen vorgenommen. Nunmehr wurde ein weiterer Erlass veröffentlicht, der insbesondere Fragestellungen regelt, in welcher Art und Weise Wiedergaben auf Datenträgern bereitzustellen sind.

1. Ausgangssituation

Mit , dem auf die Veröffentlichung im BGBl. I Nr. 28/1999 folgenden Tag, traten die mit dem Abgabenänderungsgesetz beschlossenen Änderungen von § 131 und § 132 BAO in Kraft.

Bald nach dem In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung wurde von den Finanzbehörden ein Erlass veröffentlicht, der einige Klarstellungen beinhaltete (Erlass vom , GZ 02 2251/5-IV/2/99).

In der näheren Vergangenheit wurde in der Literatur vielfach auf diese neu eingeführten, heftig diskutierten Bestimmungen Bezug genommen. Am wurde vom Bundesminsterium für Finanzen der Erlass 02 2251/3-IV/2/00 veröffentlicht. Im Folgenden wird auf diesen Erlass eingegangen. Dieser Erlass ist auch im Anhang zu diesem Artikel im Volltext abgedruckt.

2. Erlass vom , GZ 02 2251/3-IV/2/00, AÖFV Nr. 138/2000

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