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SWK 26, 10. September 2000, Seite 89

Betriebsveräußerung: Teilbetrieb

Ein Teilbetrieb ist ein organisatorisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes, der es einem Erwerber ermöglichen würde, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Dabei sind die tatsächlichen Verhältnisse beim Veräußerer maßgeblich, nicht jene beim Erwerber. – (§ 24 Abs. 6 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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