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SWK 26, 10. September 2000, Seite 130

Besteuerung für Stiftungen: sozial treffsicher?

Zur Diskussion um die Streichung von Begünstigungen für Stiftungen

Walter Wundsam

Das Privatstiftungsgesetz (PRSG) wurde am vom Plenum des Nationalrats einstimmig beschlossen. Es wurde am kundgemacht und trat rückwirkend zum in Kraft. Sämtliche der zahlreichen und umfangreichen Stellungnahmen begrüßten das Gesetzesvorhaben und unterstrichen die Notwendigkeit, ein derartiges Rechtsinstrument zu schaffen.

Neben einer Schenkungssteuerbegünstigung (besonderer Steuersatz) genießen Privatstiftungen auch im Bereich der Körperschaftssteuer (§ 13 KStG) Privilegien. Die Steuerpflicht soll sich nicht auf bestimmte Kapitaleinkünfte und auf die Veräußerung bestimmter Beteiligungen erstrecken. Sie wurden damit in ein duales System eingebettet, wodurch eine gesamthaft das niedrige Einkommensteuerniveau sichernde Körperschaftsteuerbefreiung i. V. m. der Endbesteuerung auf Begünstigtenebene zur Anwendung gelangt. Diese Ausnahme erscheint dadurch sachlich gerechtfertigt, dass die für diese Einkünfte maßgebenden Quellen in aller Regel aus dem Privatvermögen des Stifters oder Zustifters stammen und die Einfachbesteuerung der Erträge auf der Ebene der Begünstigten anlässlich der Zuwendung auf einem für vergleichbare Einkünfte natürlicher Personen entsprechenden Steuerniveau hergestellt wird. Ziel des PRSG war ...

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