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SWK 26, 10. September 2000, Seite 649

Rückwirkende Rechtsgeschäfte und Spekulation

Rückwirkende Rechtsgeschäfte sind ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Zulässigkeit für den Bereich des Steuerrechts nicht anzuerkennen, es sei denn, im Gesetz ist eine besondere Vorschrift vorgesehen.

Anders als z. B. im Grunderwerbsteuergesetz (§ 17) ist im § 30 EStG eine Rückgängigmachung des Spekulationsgeschäftes mit steuerlicher Wirkung nicht vorgesehen.

Wird daher ein Grundstücksverkauf nach einigen Jahren zu den ursprünglichen Verkaufsbedingungen und mit zivilrechtlicher Wirkung rückabgewickelt, beginnt mit Abschluss des Rückabwicklungsvertrages für den seinerzeitigen Verkäufer und nunmehrigen Rückkäufer eine neue Spekulationsfrist zu laufen. (

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