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SWK 26, 10. September 2000, Seite 88

Haftungsverfahren

Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines bescheidmäßig vorgeschriebenen Säumniszuschlages können im Haftungsverfahren nicht mit Erfolg vorgebracht werden. – (§ 9 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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