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SWK 26, 10. September 2000, Seite 88
Haftungsverfahren
•Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines bescheidmäßig vorgeschriebenen Säumniszuschlages können im Haftungsverfahren nicht mit Erfolg vorgebracht werden. – (§ 9 BAO), (Abweisung)
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