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SWK 26, 10. September 2000, Seite 132

Ausschreibungen und Auftragnehmerkataster

Wie steht es um den Datenschutz für Unternehmer?

Dkfm. Ernst Ecker, Buchprüfer und Steuerberater in Linz, schreibt uns:

„Ich erlaube mir, Sie auf Entwicklungen in unserem Überwachungsstaat aufmerksam zu machen, die eventuell die Wirtschaft allgemein betreffen und interessieren könnten:

Neben dem Firmenbuch, wo der Gewinn für kleine und der Rohgewinn für mittelgroße GmbHs für jedermann ersichtlich ist, hat sich ein Auftragnehmerkataster Österreich, ANKÖ, in 1201 Wien, Handelskai 94-96 etabliert. Dieser hat sich im Vorjahr aus dem Auftragnehmerkataster der Stadt Wien entwickelt. Er ist ein eingetragener Verein und wer dort nicht erfasst ist, wird zu Ausschreibungen nicht eingeladen und wird seine Produkte und Leistungen nicht verkaufen können.

Zur Übertragung der Daten von Wien auf den ANKÖ ist eine Zustimmungserklärung notwendig gewesen, bei deren Fehlen das Unternehmen Ende Juni 2000 gelöscht wurde und nicht mehr in der Liste der für Vergaben öffentlicher Auftraggeber geeigneten Bieter, Bewerber oder Subunternehmer geführt wird.

In dieser Zustimmungserklärung wird neben anderem die Zustimmung zur Übertragung von

„...

6. Buchungsmitteilung des Finanzamtes;

7. Kontoauszug der Sozialversicherungsträger;

8. Kontoauszug sonstiger Kassen für S...

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