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SWK 31, 1. November 1999, Seite K 022

Einkommensteuer - Rücklage für Ersatzbeschaffung

Rücklage für Ersatzbeschaffung (§ 12 EStG)

Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung bei durch höhere Gewalt ausgeschiedenen Wirtschaftsgütern und einer Versicherungsentschädigung kann nicht bei einer Schätzung vorgenommen werden (BFH , IV R 57/97 in BB 1999, 2012).

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