Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer - Rücklage für Ersatzbeschaffung
Rücklage für Ersatzbeschaffung (§ 12 EStG)
Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung bei durch höhere Gewalt ausgeschiedenen Wirtschaftsgütern und einer Versicherungsentschädigung kann nicht bei einer Schätzung vorgenommen werden (BFH , IV R 57/97 in BB 1999, 2012).