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Einkommensverwendung
•Im Sinne der 13. BSVG-Novelle erhält der an der Betriebsführung beteiligte, aber von der Pflichtversicherung ausgeschlossene Ehepartner einen getrennten Auszahlungsanspruch aufS. R 95die Hälfte der dem Ehegatten gebührenden Pension; es liegt somit auf seiten des Pensionsberechtigten eine bloße Einkommensverwendung vor, nicht jedoch eine Verlagerung auch der Einkunftsquelle. - (§ 2 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes), (Präsidentenbeschwerde)
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