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EuGH: Arbeitnehmerfreizügigkeit
•Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Einschränkung des Optionsrechts für die unbeschränkte Steuerpflicht zulässig (Art. 39 EG = Art. 48 EGV a. F.)
Urteilstenor des EuGH:
Artikel 48 Absatz 2 EGV (nach Änderung jetzt Artikel 39 Absatz 2 EG) ist dahin auszulegen, daß er der Anwendung einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die gebietsansässigen Eheleuten eine Steuervergünstigung wie diejenige, die sich aus der Anwendung des Splitting-Verfahrens ergibt, gewährt, die Gewährung dieser Steuervergünstigung an gebietsfremde Eheleute jedoch davon abhängig macht, daß mindestens 90% ihres Welteinkommens in diesem Staat der Steuer unterliegen oder, wenn dieser Prozentsatz nicht erreicht wird, daß ihre in diesem Staat nicht der Steuer unterliegenden ausländischen Einkünfte einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, und damit die Möglichkeit offenhält, ihre persönliche Lage und ihren Familienstand in ihrem Wohnsitzstaat zu berücksichtigen.
( Gschwind, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Finanzgerichts Köln)
Anmerkung: Im Ausgangsrechtsstreit ging es um die Frage, ob ein niederländischer Staatsangehöriger, der mit seiner Familie in den Niederlanden nahe...