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SWK 31, 1. November 1999, Seite R 097

EuGH: KFZ-Steuertarif

Verbrauchsteuern: Keine Diskriminierung durch gestaffelte Kraftfahrzeugsteuertarife bei ausreichender Auswahlmöglichkeit zwischen Kraftfahrzeugen in- und ausländischer Produktion innerhalb einer Tarifstufe

Urteilstenor des EuGH:

Eine nationale Kraftfahrzeugsteuerregelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende hat nicht wegen des Anstiegs des Progressionskoeffizienten der Steuer zwischen der Steuerstufe 15-16 CV einerseits und den Steuerstufen mit mehr als 18 CV andererseits, zu denen nur eingeführte Fahrzeuge gehören, eine mit Art. 90 Abs. 1 EG (früher Art. 95 Abs. 1 EGV) unvereinbare diskriminierende oder protektionistische Wirkung, sofern

• entweder die Fahrzeuge der Steuerstufe 15-16 CV nicht als mit den Fahrzeugen der Steuerstufen mit mehr als 18 CV, insbesondere mit den Fahrzeugen der Stufe 23 CV und mehr, wie dem des Klägers, gleichartige Waren im Sinne der genannten Bestimmung angesehen werden können,

S. R 098• oder, sofern bestimmte Fahrzeuge der Steuerstufe 15-16 CV als mit den Fahrzeugen der Steuerstufen mit mehr als 18 CV, insbesondere mit den Fahrzeugen der Stufe 23 CV und mehr, gleichartige Waren angesehen werden können, wenn die Verbraucher unter den eingeführten Fahrzeug...

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