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Einkommensteuer - Garage für Betriebs-PKW
Garage für Betriebs-PKW (§ 4 Abs. 4 EStG)
KFZ-Einstellplätze im Wohnungsverband für überwiegend betrieblich genutzte KFZ zählen zum Betriebsvermögen. Anders verhält es sich nur, wenn die Garage durch Einstellen von Schiern, Getränkekisten etc. auch privat mitbenützt wird und daher das Aufteilungsverbot greift (LS 59 in FJ 1999, 238).