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SWK 31, 1. November 1999, Seite R 094

Vergnügungssteuer Wien

Das Anbieten von Videofilmen in den Zimmern diverser Hotels stellt in eindeutiger Weise ein „Vorführen" dieser Videofilme i. S. d. Wiener Vergnügungssteuergesetzes dar. - (§ 1 Abs. 2 Z 1 Wiener Vergnügungssteuergesetz 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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